Jagdgenossenschaft Glashütten
                 Körperschaft des öffentlichen Rechts


Die Jagdgenossenschaft Glashütten ist keine Genossenschaft, wie dem Namen nach zu vermuten wäre, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist eine sogenannte Realkörperschaft, bei der die Mitgliedschaft auf dem Miteigentum am gemeinschaftlichen Jagdrecht im Jagdbezirk beruht. D.h. jeder Grundstückseigentümer, der über ein bejagbares  Grundstück im Jagdbezirk verfügt, ist damit auch stimmberechtigtes Mitglied in der Jagdgenossenschaft.

Die Gremien der Jagdgenossenschaft sind die Mitgliederversammlung und die Vorstandschaft.

Die 2020 gewählte Vorstandschaft besteht aus:

dem Jagdvorsteher: Harald Bauer,
seinem Vertreter: Hans-Georg Opel,
dem Kassier: Patrick Ollraun und
dem Schriftführer: Winfried Wagner

Das Jagdausübungsrecht im Jagdbezirk wurde zum 1. April 2000 an die Gebrüder Otmar und Armin Meyer verpachtet. Otmar Meyer ist zwischenzeitlich aus dem Vertrag ausgeschieden.
 

Weitere Informationen zum Thema:

Die Kassenprüfung 2020 und 2021 kann wegen Corona noch nicht durchgeführt werden. Sobald es die Umstände zulassen werden die Prüfungen durchgeführt. Wegen Corona noch nicht ausgezahlter Jagdpachtschilling bleibt weiterhin zur Auszahlung vorbehalten, bis entsprechende Auszahlungstermine durchgeführt werden konnten.

Ob im März 2022 schon wieder eine Versammlung möglich sein wird, kann noch nicht festgelegt werden.

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